Aktualisierung Handyregelungen an Schulen
Mit der neuen Schulgesetzänderung in Baden-Württemberg müssen alle Schulen verbindliche Handyregeln entwickeln – eine Chance, analoge Begegnungsräume zu stärken und den bewussten Umgang mit digitalen Medien zu fördern.
Am 10. Dezember 2024 hat der Landtag Baden-Württemberg eine Änderung des Schulgesetzes (§ 23 Absatz 2b SchG) beschlossen: Alle Schulen müssen künftig in ihrer Schulordnung verbindlich regeln, wie, wann und ob mobile Endgeräte auf dem Schulgelände privat genutzt werden dürfen. Die didaktische Nutzung im Unterricht bleibt davon unberührt. (Wir berichteten bereits im Newsletter darüber.)
Die nun verpflichtende Auseinandersetzung mit Handyregeln bietet die Chance, Schüler:innen zu einem verantwortungsvollen und bewussten Umgang mit Technik zu befähigen. Das neue Fach „Informatik und Medienbildung“ wird dies unterstützen – doch auch der Religionsunterricht kann wichtige Reflexionsräume bieten: Wann tut uns digitale Abstinenz gut? Wie schaffe ich mehr handyfreie Zeit in meinen Alltag einzubauen? Was macht echte Begegnung aus?
Das Kultusministerium stellt umfangreiche Unterstützungsmaterialien bereit: Musterfolien, FAQ, Elternbriefe und Online-Sprechstunden des ZSL. Nun besteht die Chance, sich aktiv in die Schulentwicklung einzubringen – bis zum Schuljahr 2026/27 sollen alle Schulen ihre Regelungen beschlossen haben.