Handys in der Schule?
Die Landesregierung hat am 3. Juni 2025 den Weg für eine Regelung der privaten Nutzung mobiler Endgeräte an Schulen freigemacht. Konkret sieht der im Schulgesetz neu einzufügende § 23 Absatz 2b vor, dass jede Schule künftig in ihrer Schulordnung verbindlich regeln soll, wie, wann und ob mobile Endgeräte auf dem Schulgelände genutzt werden dürfen. Die Entscheidung liegt dabei bei den Schulen selbst – im Rahmen landesrechtlicher Vorgaben. Trotz des Freiraums, der für die individuelle Situation vor Ort immer gegeben sein muss, empfiehlt Bildungsstaatssekretärin Sandra Boser eine eher restriktive Haltung.
Auf der anderen Seite gibt es gute Gründe, die Schülerinnen und Schüler zu einem verantwortlichen und selbstbestimmten Umgang mit digitalen Endgeräten zu befähigen. Dazu hat das Landesmedienzentrum mehrere Artikel veröffentlicht, die sich auf vielfältige Art und Weise dem Thema annähern>>