Fortbildung Konfessionelle Kooperation im Religionsunterricht
Der konfessionell-kooperativ erteilte Religionsunterricht zielt darauf, ein vertieftes Bewusstsein der eigenen Konfession zu schaffen, die ökumenische Offenheit der Kirchen erfahrbar zu machen und den Schülerinnen und Schülern beider Konfessionen die authentische Begegnung mit der anderen Konfession zu ermöglichen. Dieser Religionsunterricht ist konfessioneller Religionsunterricht im Sinne des Art. 7 Abs. 3 GG, für den die Lehren und Grundsätze der Evangelischen Kirche beziehungsweise der Katholischen Kirche maßgeblich sind.
Grundlage des konfessionell-kooperativ erteilten Religionsunterrichts ist die Vereinbarung zwischen der Evangelischen Landeskirche in Baden, der Evangelischen Landeskirche in Württemberg, der Erzdiözese Freiburg und der Diözese Rottenburg-Stuttgart vom 1. März 2005 sowie die Novellierung des Verbindlichen Rahmens vom 1. Dezember 2015.
Die digitale Antragsstellung erfolgt bis zum 1. April durch die Schulleitungen über die jeweils zuständigen Schuldekaninnen und Schuldekane (bzw. bei Gymnasien über die Kirchlich Beauftragten) an die Oberkirchenbehörden. Antragsstellungen sind für die Klassen 1-10 möglich.
Konfessionelle Kooperation im Religionsunterricht an allgemeinbildenden Schulen in Baden-Württemberg 2025 2015 2005 1998 Grundlagentexte und Aktuell verbindlicher Rahmen für die Genehmigung und Umsetzung
Zu den Voraussetzungen für die Genehmigung des Antrags gehört die einmalige Teilnahme an einer verpflichtenden Fortbildung. Informationen hierzu finden sie unter