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Das Institut für Religionspädagogik der Erzdiözese Freiburg (IRP)
hat vor allem die Aufgabe, das Fach Katholische Religionslehre an den Schulen aller Schularten im Bereich der Erzdiözese Freiburg zu unterstützen. Dies geschieht auf der Grundlage eines umfassenden Bildungsverständnisses. Ziel ist es, mit einem vielfältigen Angebot inhaltlich und personell zur Qualitätsentwicklung im Religionsunterricht beizutragen und die neuen Entwicklungen innerhalb der schulischen Bildung aufzunehmen. Primäre Zielgruppe des IRP sind alle, die katholischen Religionsunterricht im Bereich der Erzdiözese Freiburg erteilen. Zudem werden alle angesprochen, die in der Schulpastoral und der frühkindlichen religiösen Bildung und Erziehung tätig sind.

 

1. Grundlagen der Arbeit des IRP

1.1. Schülerinnen und Schüler


Schülerinnen und Schüler nehmen Religion in vielfältigen Formen als eine die Gegenwart prägende Wirklichkeit wahr. Sie wollen sich auseinandersetzen mit den religiösen Angeboten und kulturellen Prägungen ihrer Welt, sie suchen einen Sinn in ihrem Leben und sie fragen nach Gott. Im Rahmen des Religionsunterrichts können sie dabei ihre spezifischen Kompetenzen entdecken und entwickeln, zielt doch die Bildungsplanreform mit der Einführung von Bildungsstandards auf einen kompetenzorientierten Unterricht, der neben den fachlichen, methodischen,  personalen, sozialen und kommunikativen Fähigkeiten im Religionsunterricht auch eigens die religiöse Kompetenz der Schülerinnen und Schüler entwickelt und stärkt.


1.2. Schule und Gesellschaft


Kaum eine andere gesellschaftliche Einrichtung ist neben der Familie biographisch derart bedeutsam wie die Schule. Hier werden Kinder und Jugendliche in elementare Kulturtechniken eingeführt. Hier findet Bildung und Erziehung statt. Zunehmend wird Schule zum Lebensraum. Eingebettet in diesen Kontext leistet der Religionsunterricht einen konstitutiven Beitrag zum gesellschaftlichen Auftrag der Bildung und Erziehung in der Schule. Im Zentrum des Religionsunterrichts stehen die existenziellen und intellektuellen Fragen nach Gott, die Begegnung und Auseinandersetzung mit dem Glauben der Kirche sowie die Suche nach einer lebendigen und Leben fördernden Gottesbeziehung. Dabei ist der Religionsunterricht ganzheitlich angelegt. Hier geschieht Lernen mit Kopf – Herz – Hand. Hier können religiöse Grundvollzüge eingeübt werden. Hier lernen Schülerinnen und Schüler, sich selbst in ihrer geschichtlichen, religiösen und politischen Existenz wahrzunehmen.


1.3. Kirche und Religionsunterricht


Die Gemeinsame Synode der Bistümer in der Bundesrepublik Deutschland (1971-1975) hat hervorgehoben, dass der Religionsunterricht eine der elementaren Aufgaben der Kirche und als solcher diakonischer Dienst an den Kindern und Jugendlichen ist. Mit ihrem Schreiben „Die bildende Kraft des Religionsunterricht“ (1996) haben die Deutschen Bischöfe dieses Anliegen der Synode aufgenommen und fortgeschrieben. Das Hirtenwort „Der Religionsunterricht von neuen Herausforderungen“ (2006) formuliert darüber hinaus: „Unter den veränderten Bedingungen kann der Religionsunterricht sein Ziel, die Schülerinnen und Schüler zu verantwortlichem Denken und Handeln im Hinblick auf Religion und Glaube zu befähigen und Glaube zu ermöglichen, nur erreichen, wenn er gemäß seiner gewachsenen Bedeutung weiterentwickelt wird. Bestimmte Schwerpunkte sollen neu gesetzt werden. Zukünftig wird der Religionsunterricht in der Schule sich drei Aufgaben mit noch größerem Nachdruck stellen müssen, nämlich

  • der Vermittlung von strukturiertem und lebensbedeutsamem Grundwissen über den Glauben der Kirche,
  • dem Vertrautmachen mit Formen gelebten Glaubens und
  • der Förderung religiöser Dialog- und Urteilsfähigkeit.“ (a.a.O. 18)

1.4. Den Aufbruch gestalten – pastorale Entscheidungen


Religionsunterricht an der Schule erfolgt aus dem Sendungsauftrag der Kirche. Die Pastoralen Leitlinien (PL) für die Erzdiözese Freiburg (2005) stehen in der beschriebenen Tradition. Die diakonische Dimension des Religionsunterrichts erfährt hier eine besondere Aufwertung, wenn als maßgebliche Entscheidung für die kommenden Jahre formuliert wird: „Der Religionsunterricht wird als Dienst der Kirche an Jugend und Gesellschaft sowie als Glaubensvermittlung profiliert und durch Schulpastoral ergänzt.“ (PL 33). Die Erzdiözese Freiburg konkretisiert diese Weichenstellung, indem sie ein umfangreiches personales und sachliches Angebot für den Religionsunterricht bereit hält. Dazu zählt auch das Institut für Religionspädagogik. Die Aufgabe des Religionsunterrichts, mit Formen gelebten Glaubens vertraut zu machen, ist eine gute Voraussetzung für die Vernetzung zwischen Schule und Gemeinde/Seelsorgeeinheit.

2. Die Aufgaben des IRP


Religionsunterricht ist – wie jeder schulische Unterricht überhaupt – zunächst ein Beziehungsgeschehen. An die Person der Lehrenden werden hohe Anforderungen und Erwartungen gestellt. Daher ist die Stärkung und Unterstützung der Religionslehrerinnen und Religionslehrer wie auch der anderen genannten Zielgruppen ein vorrangiges Anliegen. Dieses konkretisiert sich in den folgenden
Aufgabenbereichen:


2.1. Publikationen


Das IRP hat die Aufgabe, religionspädagogische und -didaktische Lehr- und Lernimpulse für den Religionsunterricht zu erarbeiten und zu publizieren. Auf diesem Wege gibt das IRP für Lehrende wie auch für Lernende Impulse zur Kompetenzentwicklung, die aktuelle theologische und religionspädagogische Entwicklungen aufnehmen und für die Praxis fruchtbar machen. Für die Erstellung von Unterrichtsmaterial ist der Praxisbezug notwendig, deshalb unterrichten die Referentinnen und Referenten des IRP an Schulen ihrer jeweiligen Schulart.


2.2. Fort- und Weiterbildung


Der Fort- und Weiterbildung der Religionslehrerinnen und Religionslehrer kommt neben der Bereitstellung von Unterrichtsmaterialien eine zentrale Bedeutung zu. Angesichts der sich wandelnden Bedeutung des Religionsunterrichts an der Schule sind Religionslehrerinnen und Religionslehrer in besonderem Maße auf eine kompetente Beratung und persönliche Unterstützung angewiesen.
Das IRP fördert, stärkt und qualifiziert diejenigen, die Religionsunterricht erteilen, in ihren theologisch-religionspädagogischen Kompetenzen. Die Arbeit des IRP entspricht somit auch der badenwürttembergischen Bildungsplanreform von 2004, die getragen ist von einem kompetenzorientierten Ansatz, der von den Ressourcen der am Lehr-Lern-Prozess Beteiligten ausgeht.


 2.3. Qualitätsentwicklung

 


An der Schnittstelle zwischen Theorie und Praxis leistet das IRP seinen Beitrag zur Förderung und Weiterentwicklung des Religionsunterrichts im Erzbistum Freiburg. Dies geschieht schulartspezifisch und schulartübergreifend auf vielfältigen Wegen. Religionspädagogische und religionsdidaktische Grundsatzfragen werden an
dieser Schnittstelle aufgegriffen und für die unterrichtliche Praxis fruchtbar gemacht. Darüber hinaus beteiligt sich das IRP an der Erarbeitung und Implementierung von Bildungsplänen in Baden-Württemberg in Kooperation mit den staatlichen und kirchlichen Stellen, an den verschiedenen Formen der konfessionellen Kooperation, an den Maßnahmen zur Qualitätssicherung und Evaluation sowie an der Entwicklung der Schulkultur.


2.4. Information


Das IRP bietet vielfältige Informationsdienste zu Themen, die für den Religionsunterricht und das religionspädagogische Arbeiten im Lebensraum Schule relevant sind. Dies geschieht auf dem Wege von Publikationen im Print- und Digitalbereich, über die Homepage des IRP, mittels eines regelmäßigen Newsletter sowie der Herausgabe regelmäßig erscheinender Zeitschriften. Im Rahmen der jeweils gegebenen Ressourcen werden Religionslehrerinnen und Religionslehrern fachlich beraten.


2.5. Medienpädagogik


Ein Religionsunterricht, der auf der Höhe der Zeit ist, muss sich durch einen adäquaten Einsatz von Medien ausweisen. Dies erfordert von den Lehrenden ein hohes Maß an Kompetenz in der Auswahl und im Umgang mit Medien. Das IRP sieht seine Aufgabe darin, Religionslehrerinnen und Religionslehrer medienpädagogisch zu unterstützen. Die Fachaufsicht über die Religionspädagogischen Medienstellen der Erzdiözese Freiburg wird vom dafür zuständigen Referat des IRP wahrgenommen. Außerdem arbeitet das IRP
mit der Mediathek für Pastoral und Religionsunterricht und dem Landesmedienzentrum in Karlsruhe sowie der Internetplattform rpp-katholisch zusammen.


2.6. Schulpastoral


Religionsunterricht und Schulpastoral sind deutlich voneinander zu unterscheiden, dennoch sind sie aufeinander verwiesen. Das IRP sieht seine Aufgabe in der Unterstützung der (Religions-)Lehrkräfte, der pastoralen Dienste und aller anderen Christinnen und Christen, die sich schulpastoral engagieren, durch spezifische Impulse und Veröffentlichungen. Dies gilt insbesondere für die schulpastorale Dimension des Religionsunterrichts. In Kooperation mit dem Referat Schulpastoral in der Abteilung Schulen und Hochschulen des Erzbischöflichen Ordinariates fördert das IRP die Umsetzung schulpastoraler Angebote im Blick auf das Schulcurriculum bzw. Schulprofil.

 

2.7. Weiterentwicklung religionspädagogischer Aufgaben


Mit der Einführung des Orientierungsplans für Bildung und Erziehung für baden-württembergische Kindergärten wurde u.a. die Bedeutung frühkindlicher religiöser Bildung und Erziehung hervorgehoben. So ist das Bildungs- und Entwicklungsfeld „Sinn, Werte, Religion“ für alle Kindergärten in Baden-Württemberg verbindlich.
Es ist deshalb eine neue Herausforderung für das IRP, die religionspädagogische Arbeit im Elementarbereich nach Möglichkeit zu unterstützen und für die Umsetzung des Orientierungsplans Hilfestellungen und Impulse zur Verfügung zu stellen.



3. Zusammenarbeit


Als Einrichtung des Erzbistums Freiburg ist das IRP eingebettet in ein Netzwerk von Trägern religionspädagogischen Arbeitens, dasdurch Kommunikation und Kooperation gekennzeichnet ist. Das IRP praktiziert den kollegialen, ökumenischen und interreligiösen Austausch, indem es die Zusammenarbeit sucht mit den kirchlichen Einrichtungen der pastoralen Aus- und Weiterbildung, insbesondere dem IPB und der Kirchlichen Studienbegleitung, mit Schulen und Hochschulen, Religionspädagogischen Instituten, mit staatlichen Einrichtungen, dem Landesinstitut für Schulentwicklung sowie den am Schulleben beteiligten Verbänden.


4. Perspektiven


Gerade in einer zunehmend säkularisierten Welt hat die Frage nach Gott und dem Stellenwert der Religion bleibende Bedeutung. Daher kommt dem Religionsunterricht in der Schule eine besondere Rolle zu. Dabei müssen im Religionsunterricht die unsere europäische Kultur prägenden biblisch-christlichen Traditionen bewusst gemacht (kulturhermeneutische Dimension), religiöse Grundvollzüge individuell angeeignet (performative Dimension) und Formen des religiösen Erlebens (spirituelle Dimension) eingeübt werden. Religionslehrerinnen und Religionslehrer stehen immer in einem Spannungsfeld: Sie müssen religiöse Sachinformation leisten, den – auch kritischen, prophetischen – Beitrag von Religion und Glaube bei der persönlichen und gesellschaftlichen Weiterentwicklung aufzeigen, mit ihrem persönlichen Glauben als Zeuge einstehen und die Schülerinnen und Schüler in ihrer religiösen und kirchlichen
Entwicklung anregen und begleiten.
Das Leitbild des Instituts für Religionspädagogik wurde mit Zustimmung von Erzbischof Dr. Robert Zollitsch in der Sitzung des Erzbischöflichen Ordinariates am 25. November 2008 verabschiedet und von Generalvikar Dr. Fridolin Keck in Kraft
gesetzt.


Impressum
Herausgeber:
Erzbischöfliches Ordinariat Freiburg
Schoferstraße 2
79098 Freiburg
www.ordinariat-freiburg.de

 

 

 

 

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